Tierkörper und tierische Nebenprodukte
Tierkörper und tierische Nebenprodukte
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Tierische Nebenprodukte (TNP) sind alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Diese sollen so verwertet oder sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren noch die Umwelt gefährdet wird. Der Umgang mit tierischen Nebenprodukten wird gesetzlich geregelt durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die tierischen Nebenprodukte sind nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei spezifische Risikokategorien einzustufen, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind. Die konkrete Einstufung der tierischen Nebenprodukte ergibt sich aus den Artikeln 8 bis 10 und die Beseitigung und Verwendung des jeweiligen Materials aus den Artikeln 12 bis 14 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sind die auf einer Stufe der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten tätigen Unternehmer verpflichtet, alle Anlagen oder Betriebe beim zuständigen Veterinäramt zu registrieren. Registrierungspflichtige Tätigkeiten sind u. a.:Verwendung von tierischen Neben- und Folgeproduktenzu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken,zur Fütterung von Zoo- und Zirkustieren, Aas fressenden Vögeln, Raubvögeln, Reptilien, anderen Wildtieren, Pelztieren, Hunden aus anerkannten Zwingern oder Meuten und Hunden und Katzen in Tierheimen,Einzelhändler (Erwerb, Lagerung und Vertrieb) von rohem, unbehandeltem Heimtierfutter in Fertigpackungen (z. B. Tiefkühlprodukte)Registrierungspflichtig sind Betriebe, die für Zwecke außerhalb der Futtermittelkette u. a. folgende Produktarten handhaben:Milch, Kolustrum und aus Milch und Kolostrum gewonnene Erzeugnisse,Serum, Blut und Blutprodukte von Equiden,Häute und Felle, Pelze, Jagdtrophäen und Tierpräparate, Wolle, Haare, Borsten und Federn, Knochen, Hörner, Hufe und deren Produkte und GeweiheImkerei-NebenprodukteInsekten (einschließlich Maden und Würmer) als Fischköder,(Einzel-) Händler von Heimtierfutter (z. B. in Dosen, Kauspielzeug oder rohes Heimtierfutter)Eine Registrierung ist nicht erforderlich für Tätigkeiten mit Bezug auf Anlagen, die tierische Nebenprodukte erzeugen, die bereits in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 oder der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassen oder registriert wurden und für Tätigkeiten, bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die bereits in Übereinstimmung mit Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen wurden. Gleiches gilt für die Tätigkeiten, die mit der Erzeugung von tierischen Nebenprodukten an Ort und Stelle verbunden sind, die in den landwirtschaftlichen Betrieben oder anderen Anlagen vorgenommen werden, in denen Tiere gehalten, gezüchtet oder betreut werden.Das Online-Antragsformular für die Registrierung von Unternehmern mit Anlagen oder Betriebsstätten im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises finden Sie hier.Nach erfolgter Registrierung ergeht ein Bescheid unter Mitteilung der Registriernummer. Für die Registrierung wird je nach Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 bis 400 Euro erhoben. Die vergebene Registriernummer wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Tätigkeiten eine Zulassung nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 erforderlich ist. Diese Zulassung ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu beantragen.Weitere Informationen zum Thema Tierische Nebenprodukte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. (BMEL - Tierische Nebenprodukte)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen