Jugendleitercard

    Jugendleitercard

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Qualifikation, Legitimation, Anerkennung
    Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit.
    Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

    Qualifikation
    Die Juleica bürgt für Qualität: Jede-r Juleica-Inhaber-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden).
    Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

    • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
    • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
    • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
    • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
    • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen

    Für die Jugendarbeit gibt es mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche - eine vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.
    Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden.

    Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller-in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter-innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer-innen die Juleica besitzen.

    Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter-in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.

    Legitimation
    Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.
    Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleiterinnen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten.
    Jugendleiter-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Bundesweit gibt es zz. ca. 2.700 Vergünstigungen, die auf juleica.de eingetragen wurden.

    Beantragung der Juleica
    Seit dem 15.09.2010 wird die Juleica online beantragt. Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de  zu finden.

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Jugendleiterschulung, die mindestens 30 Zeitstunden umfasst hat (zu den Inhalten der Schulung siehe unten "Qualitätsstandards Jugendleiterausbildung")
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtsstunden)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de