Berufsschule

    Informationen zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) im Rahmen einer dualen Berufsausbildung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems).

    Beschreibung

    Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.

    Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.

    Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.

    Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Meerbusch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des Ausbildungsvertrages
    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule.

     

    Voraussetzungen

    Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ausbildungsbetriebe (bei vollzeitschulischer Ausbildung Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Einen ersten Einblick bieten die Informationen auf der Seite der QUA-LiS NRW: https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/index.html Weiterführende Informationen können je nach Ausbildungsberuf über die Seiten der jeweils zuständigen Kammern (Westdeutscher Handwerkskammertag, Industrie- und Handelskammer NRW, Landwirtschaftskammer und Verband Freier Berufe) abgerufen werden. Hier gibt es örtlich zuständige Kammern (6 Handwerkskammern und 16 Industrie- und Handelskammern).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de