Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Hallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, die z.B. dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Als Ersatz für den Ausweis erhalten Sie eine Bescheinigung des Bürgerservice. Hinweis: Sollten Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht erneut beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    30 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hallenberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hallenberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de