Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Gladbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.

    Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben oder Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können von der Ausweispflicht befreit werden.

    Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.

    Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine andere (bevollmächtigte) Person dies vornehmen.

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Dokumente, die für den Antrag erforderlich sind:

    - Personalausweis / Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll im Original

    - Personalausweis / Reisepass der Person, die den Antrag stellt in Kopie

    Als Nachweis des  Befreiungsgrundes:

    - ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung, oder

    - Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim.

    Formulare

    Hinweise für Gladbeck

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gladbeck

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Gladbeck

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de