Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Hinweise für Wülfrath

    Beschreibung

    Hinweise für Wülfrath

    Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt - jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.

    Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    42489 Wülfrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02058 180

    Fax: 02058 8981295

    E-Mail: buergerbuero@stadt.wuelfrath.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wülfrath

    • Antrag der betreffenden Person

    • Den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass

    • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)

    Formulare

    Hinweise für Wülfrath

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wülfrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wülfrath

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen sind. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

    Der Antrag kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt.

    Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

    Fristen

    Hinweise für Wülfrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wülfrath

    Kosten

    Hinweise für Wülfrath

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wülfrath

    Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. Eine Befreiung von der Ausweispflicht bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Wülfrath.

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de