Befreiung von der Ausweispflicht
Hinweise für Wülfrath
Beschreibung
Hinweise für Wülfrath
Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt - jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wülfrath
Antrag der betreffenden Person
Den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Wülfrath
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen sind. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Antrag kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt.
Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. Eine Befreiung von der Ausweispflicht bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Wülfrath.
Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4