Abendrealschule Aufnahme

    Schülerinnen und Schüler für die Anmeldung an einem Weiterbildungskolleg Bildungsgang Abendrealschule anmelden.

    Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann informieren Sie sich hier über den Bildungsgang Abendrealschule.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg besuchen.

     Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:

    • Hauptschulabschluss
    • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.

    Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.

    Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.

    Über die Aufnahme an einer Abendrealschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Rosendahl wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:

    • eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.
    • einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
    • mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).

    Als Berufstätigkeit zählt auch:

    • geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)
    • abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
    • Freiwilligendienst
    • ggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)
    • (angefangene) Ausbildung
    • Führung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)
    • Kindererziehungszeit
    • Pflege eines Angehörigen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.

    Fristen

    In der Regel können Sie nach den Sommerferien und zum 1. Februar mit dem Schulbesuch starten. Die Abendrealschule in der Nähe gibt hierzu genaue Auskunft.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend nach Vorlage aller Unterlagen

    Kosten

    Die Weiterbildung im Bildungsgang Abendrealschule ist kostenlos. Der Besuch eines Weiterbildungskollegs kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.

    Weitere Informationen

    https://wbk-nrw.de/bildungsgaenge/abendrealschule/ https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/WBK/index.html https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Weiterbildungskolleg-Druckfassung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de