Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Eine Abmeldung in Schwerte ist erforderlich, wenn Sie
- aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen (Wegzug ins Ausland),
- Ihre Nebenwohnung außerhalb Schwertes aufgeben oder
- Ihre jetzige Hauptwohnung in Schwerte aufgeben und keine neue Hauptwohnung innerhalb des Bundesgebietes mehr beziehen (ohne festen Wohnsitz).
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Amt für Bürgerdienste abmelden.
Hinweis:
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Bei der Abmeldung ins Ausland ist die vollständige Auslandsanschrift erforderlich, um bei Wahlen informiert werden zu können.
Der Bundespersonalausweis ist beim Wegzug ins Ausland mit dem Adressetikett "keine Hauptwohnung in Deutschland" zu versehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Vorlage des Bundespersonalausweises bzw. Passes
- Das persönliche Erscheinen zur Abmeldung ist grundsätzlich erforderlich. In Ausnahmefällen können Sie auch eine andere Person mit Vollmacht und unter Vorlage Ihres Ausweises sowie des Ausweises des Bevollmächtigten damit beauftragen.
Formulare
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021