Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Die Mitarbeiterinnen des Bürgercenters helfen Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Falle eines Wohnungswechsels.
    Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung.

    Da für die An- und Ummeldung eine digitale Signatur vor Ort durchgeführt wird, ist das persönliche Erscheinen erforderlich.

    Anmeldung und Ummeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung).

    Abmeldung

    Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht und ins Ausland verzieht. Die Abmeldung ist somit nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02902 810

    E-Mail: buergerbuero@warstein.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Für die Anmeldung und Ummeldung benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
    • Wohnungsgeberbescheinigung !!! (§19 Bundesmeldegesetz) oder Mietvertrag

    Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

    Für die Abmeldung ins Ausland benötigt das Bürgercenter folgende Unterlagen:

    • Abmeldeformular
    • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die ins Ausland abgemeldet werden sollen)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warstein

    § 17 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Warstein

    An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de