Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Sie haben in Bad Driburg einen Nebenwohnsitz gemeldet und möchten diesen nun abmelden?

    Die Abmeldung können Sie gerne bei uns vornehmen.

    Sie können sich aussuchen, ob Sie die Nebenwohnung bei uns abmelden wollen oder die Abmeldung bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes vornehmen wollen.

    Bitte beachten Sie, dass vollständige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    • Personalausweise aller mitziehenden Personen
    • Reisepässe aller mitziehenden Personen
    • Kinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden Kinder
    • Geburtsurkunden der mitziehenden Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg

    vor Ort im Bürgerservice:

    • in der Regel weniger als 15 Minuten
    • abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen

    Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt, daher ist keine Änderung notwendig.

    Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenlose, schriftliche Bestätigung.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de