Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist.
Erfolgt der Zuzug aus einer Stadt, die dem Kreis Recklinghausen angehört, kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden.
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.
Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch.
Ausnahmen:
Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss diese nur dann im Bürgerbüro anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Einrichtung der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige Einrichtungen) oder der Heimerziehung von Kindern dient.
Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach 3 Monaten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haltern am See
Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde), Wohnungsgeberbestätigung, ggfs. Vollmacht
Voraussetzungen
Hinweise für Haltern am See
- Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See
- Umzug innerhalb der Gemeinde
- Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Hinweise für Haltern am See
keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021