Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Eine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nur erforderlich für Personen, die ins Ausland verziehen, die eine Nebenwohnung aufgeben oder für die kein fester Wohnsitz mehr besteht. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied ist dazu ebenso notwendig, wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass). Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Abmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
Wenn Sie ihren Nebenwohnsitz in Übach-Palenberg aufgeben, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, am Hauptwohnsitz abmelden.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Wenn Sie nicht selbst vorsprechen, achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis und auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- Bei einer Abmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen
- Bei Abmeldung durch Dritte: Vollmacht zur Abmeldung und Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Hinweise für Übach-Palenberg
- Frist: Innerhalb von 14 Tagen nach Auszug aus der Wohnung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Übach-Palenberg
- Sofort
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021