Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Anmeldung

    Um eine Anmeldung handelt es sich bei:

    • Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
    • Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.

     

    Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

    • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.
    • Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

     

    Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
    • dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
    • Wohnungsgeberbestätigung 

     

    Abmeldung der Nebenwohung:

    Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.

    Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):

    Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.

    Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):

    Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:

    • im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.

    Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:

    • dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
    • dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
    • Wohnungsgeberbestätigung

     

    Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de