Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Anmeldung
Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
- Zuzug aus einer anderen Stadt nach Langenfeld Rhld.
- Umzug innerhalb von Langenfeld Rhld.
Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
- im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.
- Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
- Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung der Nebenwohung:
Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist.
Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung):
Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch.
Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung):
Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
- im Bürgerbüro persönlich Vorsprechen und den Personalausweis und Reisepass / Nationalpass vorlegen.
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
- dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular
- dem Personalausweis und Reisepass / Nationalpass
- Wohnungsgeberbestätigung
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:
- Kfz-Ummeldung
- Gewerbean-, -ab- und -ummeldung
- Hund an-/ab-/ummelden
- Restmüll und Altpapier an-/ab-/ummelden
- Strom-, Gas- und Wasserverträge
- Telefonanschluss
- Bank/Sparkasse/Versicherungen
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Kabelfernsehen
- GEZ
- Nachsendeauftrag
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)