Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Eine Anmeldung einer Nebenwohnung in Heiligenhaus ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Anmeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (und nicht nach Beginn des Mietverhältnisses) in die neue Wohnung erfolgen.

    Jeder Vermieter ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, welche Sie bei der Anmeldung vorlegen müssen. Als Vermieter gelten sowohl der Eigentümer einer Wohnung, als auch eine beauftragte Hausverwaltung oder ein Mieter, der seine Wohnung untervermietet.

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur bei der Meldebehörde, die für die abzumeldende Nebenwohnung oder für die Hauptwohnung zuständig ist. Bei einem Statuswechsel kann die Nebenwohnung in Heiligenhaus zur Hauptwohnung erklärt werden.

    Ein/e Anmeldung / Abmeldung / Statuswechsel für eine Nebenwohnung kann nur persönlich erfolgen. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können ist es möglich, ein Anmelde- / Abmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten und ggf. der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben. Die Vollmacht bezieht sich auf die Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro. Eheleute müssen sich nicht gegenseitig bevollmächtigen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Anmeldung muss laut Vorgabe des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (und nicht nach Beginn des Mietverhältnisses) in die neue Wohnung erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de