Erlaubnis beantragen, Sportwetten durchzuführen oder zu vermitteln
Wenn Sie Sportwetten veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Für die Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung sind ein paar Aspekte zu beachten:
- unabhängig von der Größe der Veranstaltung muss ein Antrag gestellt werden
- die Antragsfristen betragen
- 6 Monate bei großen Veranstaltungen (mehr als 1000 Besucher) und
- 3 Monate bei allen übrigen Veranstaltungen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
- benötigte Unterlagen können je nach Veranstaltung variieren
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
- Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
- Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Sportwetten kann online und schriftlich beantragt werden.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Sportwetten schriftlich beantragen wollen:
- Bearbeiten Sie im ersten Schritt das Formular „Hauptantrag“.
- Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen.
- Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
- Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
- Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerter Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln) Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
- Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.
Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:
- Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an.
- Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto.
- Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto.
- Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer (bei fester Zeit): In der Regel 5 Jahre
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verfügbarkeit der digitalen Antragsstrecke in diesem Onlinedienst beginnt ab 1.1.2023. Ab dann liegt die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung von Sportwetten im Internet bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Bis dahin können Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden.
In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
Weitere Informationen
Glücksspiel - Sportwetten (RP Darmstadt)
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/sportwetten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Glücksspielaufsicht - am 24.06.2022
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