Breitensport
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Sportvereinen mit eigenen oder angemieteten Sportanlagen können mit einem formlosen Antrag Zuschüsse gewährt werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel im Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl des Vereins gewährt. Voraussetzungen Die Leistung kann nur von Vereinen in Ansruch genommen werden, die mindestens 2 Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Enneppe Ruhr e.V. sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. angeschlossen Fachverband sind. Der Verein muss einen Anteil von Jugendlichen bis 26 Jahre von 10% der Gesamtmitgliederzahl haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, Schieß- und Rehabilitationssports. Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden.
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Ansprechpartner
50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII
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Hausanschrift
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E-Mail: soziales@stadt-witten.de
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Sportförderungsrichtlinien des StadtSportVerbandes Witten e.V.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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4 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen