vorgesehen zum Löschen - BaumfällgenehmigungOnline erledigen

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Beschreibung

    In manchen Gemeinden Deutschlands unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.

    Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben einige Gemeinden eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de