vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet gibt es eine Baumschutzsatzung. Die Baumschutzsatzung finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen auf dieser Seite. Nach dieser Satzung ist das Fällen von Laubbäumen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zu einer Schädigung oder wesentlichen Veränderung des Aufbaus der geschützten Bäume führen können.
Hier können Sie online einen Antrag auf Entfernung oder wesentliche Änderung von Bäumen nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Soest vom 19.07.2019 (Baumschutzsatzung) stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
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