vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet gibt es eine Baumschutzsatzung. Die Baumschutzsatzung finden Sie unter der Rubrik Rechtsgrundlagen auf dieser Seite. Nach dieser Satzung ist das Fällen von Laubbäumen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und bedarf gegebenenfalls einer Genehmigung. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zu einer Schädigung oder wesentlichen Veränderung des Aufbaus der geschützten Bäume führen können.

    Hier können Sie online einen Antrag auf Entfernung oder wesentliche Änderung von Bäumen nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Soest vom 19.07.2019 (Baumschutzsatzung) stellen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Stadtentwicklung, Umwelt und Geo-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de