vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Baumschutz

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Das Fällen oder Verändern eines geschützten Baumes ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Genehmigungen möglich. Für Büsche, Hecken usw. gelten andere Regelungen.

    Es gibt verschiedene Kriterien, durch die ein Baum weiterhin individuell geschützt sein kann:

    1. Bäume in Schutzgebieten der Landschaftspläne (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, geschützter Landschaftsbestandteil, Naturdenkmal)
       

    2. Baum ist ein Naturdenkmal im baurechtlichen Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch
       

    3. Baum ist durch Bebauungsplan geschützt,  Auskunft gibt die Bauberatung
       

    4. Baum kann aus Artenschutzgründen einem Schutz unterliegen (gem. §§ 39 und 44 BNatSchG), prüfen:

    • Baum steht im Wald oder in einer gärtnerisch genutzten Grundfläche (Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen, Parks, Friedhöfe, JVAs...): Der Baum darf gefällt werden, wenn in, von oder auf ihm keine Tiere leben und keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften dagegen sprechen (s.o.).
       

    • Baum steht nicht im Wald und nicht in einer gärtnerisch genutzten Grundfläche (Haus- und Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen, Parks, Friedhöfe, JVAs...): In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. ist es verboten, den Baum zu fällen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte. In der Zeit vom 01.10. bis zum 28.02. darf der Baum gefällt werden, wenn in, von oder auf ihm keine Tiere leben und keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften dagegen sprechen (s.o.).

    Das Fällen oder Verändern (z. B. Zurückschneiden) eines geschützten Baumes ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme ist nur mit besonderer Genehmigung möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Dorfe 2

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    § 49 LNatSchG NRW
    Landesnaturschutzgesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de