vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Die Gemeinde Metelen hat zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne eine Baumschutzsatzung beschlossen.
Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Die Baumschutz-Satzung gilt auch für Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind.
Mit der Baumschutzsatzung wird sichergestellt, dass die Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes des Baumbestandes erhalten wird. Des Weiteren dient die Satzung zur Sicherung der Naherholung, sowie der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Stadtbiotope auswirkt.
Hierdurch wird eine Erhaltung oder Verbesserung des Ortklimas und des Artenreichtums des Baumbestandes erreicht.
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Metelen
Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne.
Diese Satzung gilt nicht für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festgelegt sind, wenn und soweit sich ein Landschaftsplan auf diese Flächen erstreckt (§ 14 Abs. 1 LNatSchG NRW).
Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Metelen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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