vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Baumfällarbeiten/ Baumschnitt

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Bäume dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden. Zum Erhalt des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn stehen grundsätzlich alle

    • Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 cm und
    • Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 cm

    (gemessen in 100 cm über dem Erdboden) unter Schutz.

    Einzelheiten sind der städtischen Baumsatzung zu entnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 774545

    E-Mail: naturschutz@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen, bei Hinweisen zu Beschädigungen und bei bevorstehenden Baumaßnahmen Ihres Fachbereichs an die Leiterin der Restaurierung des Kunstmuseums Bonn, Frau Antje Janssen. Besonders wichtig ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten (Straßen-) Baumaßnahmen oder Baumfällarbeiten, bei denen eine Sicherung oder Umsetzung der Außenskulpturen erforderlich wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de