Baumfällarbeiten/ Baumschnitt
Hinweise für Bonn
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Bäume dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden. Zum Erhalt des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn stehen grundsätzlich alle
- Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 cm und
- Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 cm
(gemessen in 100 cm über dem Erdboden) unter Schutz.
Einzelheiten sind der städtischen Baumsatzung zu entnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0228 774545
E-Mail: naturschutz@bonn.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bonn
Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen, bei Hinweisen zu Beschädigungen und bei bevorstehenden Baumaßnahmen Ihres Fachbereichs an die Leiterin der Restaurierung des Kunstmuseums Bonn, Frau Antje Janssen. Besonders wichtig ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten (Straßen-) Baumaßnahmen oder Baumfällarbeiten, bei denen eine Sicherung oder Umsetzung der Außenskulpturen erforderlich wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Bonn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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