Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen (EU-Ausweis blau)

    Hinweise für Delbrück

    Den Antrag können Sie hier online stellen!

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Als schwerbehinderter Mensch mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Erblindung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“) können Sie einen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. 

    Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.

    Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen:

    • im eingeschränkten Haltverbot

    • in Zonenhalteverboten

    • in Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken

    • an Stellen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibenregelung

    • auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen

    Der blaue Parkausweis ist europaweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind. Ferner sind eine Reihe weiterer Parksonderrechte damit verbunden.

    Gültigkeit:
    Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, max. jedoch 5 Jahre.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Die Antragsstellung ist persönlich, schriftlich, online oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Antrag

    • Vorlage Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl" oder Bescheid der zuständigen Behörde

    • 1 Passbild

    • ggf. Vollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Delbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Der Behindertenparkausweis wird gebührenfrei erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Das Merkmal "G" allein ist für die Ausstellung eines solchen (blauen) Parkausweises nicht ausreichend. Auch der Grad der Behinderung ist hierfür nicht erheblich. Die eventuelle Neufeststellung/ Erweiterung der Merkmale erfolgt ebenfalls durch die zuständigen Behörden.

    Auch wenn die Merkzeichen "aG" oder Bl" nicht zuerkannt sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, andere Parkerleichterungen zu gewähren. Bitte informieren Sie sich bei Interesse über die für Sie ggf. in Frage kommende Lösung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de