Blauer EU-Parkausweis
Hinweise für Borken
Der blaue EU-Parkausweis berechtigt die Nutzung von Behindertenparkplätzen und gestattet weitere Berechtigungen.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der blaue EU-Parkausweis
berechtigt die Nutzung von Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol)
gestattet weitere Berechtigungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
ausgefülltes Antragsformular
beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides
Passbild
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Einen blauen EU-Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit
einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
Blindheit (Merkzeichen Bl)
beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Contergan-Geschädigte)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Antrag kann in jedem Bürgerbüro der Stadt / Gemeinde gestellt werden und wird von dort an den Kreis Borken weitergeleitet.
Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen