Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Folgenden Personengruppen kann auf Antrag eine Parkerleichterung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung bewilligt werden:

    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
    • Morbus-Crohn-Kranke (chronische Darmerkrankung) und Colitis-Ulkerosa-Kranke (Magen/Darmgeschwüre) mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 und
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstl. Darm / Blasenausgänge) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    gültiger Schwerbehindertenausweis oder gültiger Bescheid aus dem die Behinderung hervorgeht. 

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    §46 Straßenverkehrsordnung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Vorsprache im Bürgerbüro kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nutzen Sie bitte hierzu das unten aufgeführte Formular.

    Schwerbehindertenparkplätze dürfen mit dieser Parkerleichterung nicht benutzt werden.

    Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de