Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Wofür werden Erschließungsbeiträge erhoben?
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung öffentlicher, zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze erhoben. Der Erschließungsbeitrag kann nur einmal für eine Straße erhoben werden.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von einer Erschließungsanlage erschlossen werden.
Wie hoch ist der Erschließungsbeitrag?
Die anfallenden Kosten sind zu 90 % von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu tragen. 10 % der Kosten trägt die Gemeinde.
Erschließungsverträge
In der Gemeinde Ense werden in der Regel für die Erschließung von Neubaugebieten Erschließungsverträge mit Unternehmen geschlossen. Die Grundstückskäufer zahlen Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Entwässerungsanlagen an den Unternehmer. In diesen Fällen erhebt die Gemeinde keine Beiträge für die erstmalige Herstellung.
Um zu sehen, ob noch Erschließungs- und Straßenbaubeiträge fällig sind, kann eine Bescheinigung online beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
- Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Ense
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Fristen
Hinweise für Ense
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ense
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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