Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Neu- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen
Anlegung von Neubaugebieten
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Straßenanliegerbescheinigung
Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals oder eines Mischwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Mit der Bauanzeige ist somit eine "Bescheinigung über die gesicherte Erschließung" vorzulegen.
In der Regel wird die erforderliche Bescheinigung gleichzeitig mit der für die Bauvorlagen ebenfalls erforderlichen "Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in das städtische Kanalnetz und zur Regenwasserentsorgung" beantragt und ausgestellt.
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Gemeinde eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Hinweis:
Für die Anschlüsse von Strom, Gas, Wasser, Telefonm, Kabelfernsehen und Abwasser sind folgende Unternehmen zuständig:
- Strom und Gas
RWE-Net AG, Lipperweg 49, 59597 Erwitte
Tel.: 02943/8080
- Wasser
Lörmecke Wasserwerk GmbH, Soester Str. 65, 59597 Erwitte,
Tel.: 02943/97120
- Telefon
Deutsche Telekom AG BB N 26
Heinrichsthaler Str. 8 a, 59872 Meschede
Tel.: 02915-4501
- Kabelfernsehanschluß
Ish GmbH & Co.KG, Kunden Service Center,
Postfach 10 13 30 44713, Bochum
Tel.: 0800/666 333-1
- Kanalanschluß
Gemeinde Anröchte, Hauptstraße 74,
59609 Anröchte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Anröchte
BauGB, BauO NRW, KAG
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Fristen
Hinweise für Anröchte
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Anröchte
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Anröchte
Weitere Informationen
Hinweise für Anröchte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Anröchte