Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Neu- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
    Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen
    Anlegung von Neubaugebieten
    Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
    Straßenanliegerbescheinigung

    Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals oder eines Mischwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).

     

    Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
    Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Mit der Bauanzeige ist somit eine "Bescheinigung über die gesicherte Erschließung" vorzulegen.

    In der Regel wird die erforderliche Bescheinigung gleichzeitig mit der für die Bauvorlagen ebenfalls erforderlichen "Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in das städtische Kanalnetz und zur Regenwasserentsorgung" beantragt und ausgestellt.

    Straßenanliegerbescheinigung
    Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Gemeinde eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

    Hinweis:
    Für die Anschlüsse von Strom, Gas, Wasser, Telefonm, Kabelfernsehen und Abwasser sind folgende Unternehmen zuständig:

     

    • Strom und Gas
      RWE-Net AG, Lipperweg 49, 59597 Erwitte 
      Tel.: 02943/8080
       
    • Wasser
      Lörmecke Wasserwerk GmbH, Soester Str. 65, 59597 Erwitte,
      Tel.: 02943/97120

     

    • Telefon
      Deutsche Telekom AG BB N 26
      Heinrichsthaler Str. 8 a, 59872 Meschede
      Tel.: 02915-4501

     

    • Kabelfernsehanschluß
      Ish GmbH & Co.KG, Kunden Service Center,
      Postfach 10 13 30 44713, Bochum
      Tel.: 0800/666 333-1

     

    • Kanalanschluß
      Gemeinde Anröchte, Hauptstraße 74,
      59609 Anröchte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Anröchte

    BauGB, BauO NRW, KAG

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Anröchte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Anröchte

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Anröchte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Anröchte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Anröchte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de