Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Berechnen und Festsetzen der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB in der Stadt Oelde vom 06.10.1981 in der z.Zt. gültigen Fassung

    Die Erschließung nach dem BauGB umfasst die erstmalige Herstellung von zum Anbau bestimmter Straßen, Wege oder Plätze sowie den Kostenerstattungsbeitrag. Die Berechnung der Erschließungsbeiträge richtet sich nach den Vorschriften der §§ 127 ff und § 135a BauGB und erfasst folgende Kosten:
    § 127 ff BauGB - Erwerb der Flächen - Freilegen der für den Bau der Erschließungsanlage bestimmten Fläche - Herstellung der Baustraße - Herstellung des Endausbaus (Fertigstellung) - Straßenbeleuchtung - Straßenbegleitgrün - Geh- und Radwege - Straßenentwässerung - Anteilige Planungskosten
    § 135a BauGB - Ausgleichsmaßnahmen zum Schutze der Natur

    Die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erfassen nicht die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen oder der Herstellung der Grundstücksanschlüsse. Hierzu siehe "Kanalanschlussbeitrag" oder "Grundstücksanschlusskosten"

    Verwaltungsspezifische Informationen:
    Der Fachdienst Bauverwaltung berechnet die Beiträge zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die Herstellung der zum Anbau bestimmten Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) nach Maßgabe der §§ 127 ff Baugesetzbuch BauGB und setzt sie fest. Bestandteil der Erschließung ist auch die Berechnung und Festsetzung des Kostenerstattungsbeitrages zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen zum Schutze der Umwelt nach § 135a BauGB. 
    Rechtsgrundlagen allgemein
    Baugesetzbuch BauGB

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-436

    Fax: 02522 72-443

    E-Mail: bettina.jathe@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oelde

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Oelde

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oelde

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oelde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oelde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de