Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Erschließungsauskunft - Auskunft über Erschließungsbeiträge
Bescheinigungen über die ein Grundstück betreffende Erschließungssituation sowie die Frage nach bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträgen oder Straßenbaubeiträgen erhalten Sie beim Amt für Finanzen und Steuern. Kostenpflichtige Bescheinigungen zur beitragsrechtlichen Situation im Bereich der Kanalanschlussbeiträge erteilt auf schriftliche Anforderung hin das Abwasserwerk der Gemeinde Eitorf. Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Antragstellung: formlos, schriftlich, persönlich oder telefonisch
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Fristen
Hinweise für Eitorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
sofort
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Eitorf