Erschließungsbeitrag ErhebungOnline erledigen

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Allgemeine Informationen

    Nach § 123 Abs. 1 BauGB ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinden. Die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen ist notwendig, damit Grundstücke nach den baurechtlichen Vorschriften baulich und/oder gewerblich genutzt werden können oder die Nutzung erleichtert wird. Entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs werden die für die Allgemeinheit bestimmten Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Radwege, Plätze, Fußgängerzonen, Gehwege, Lärmschutzeinrichtungen, Brücken usw.) geplant und gebaut.

    Zur Deckung des umlagefähigen Aufwandes und zur Refinanzierung der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Langenfeld von den Grundstückseigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten Erschließungsbeiträge nach dem BauGB.

    Rechtliche Grundlagen:

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare: keine

    Persönliches Erscheinen: nein

    Online-Verfahren: keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de