Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Hinweise für Erkrath

    Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkrath

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün

    Adresse

    Hausanschrift

    Schimmelbuschstraße 11 - 13

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-6601

    Fax: 0211 2407-3302

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Tiefbau · Straße · Grün

    Adresse

    Hausanschrift

    Schimmelbuschstraße 11 - 13

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-6601

    Fax: 0211 2407-3302

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    Hinweise für Erkrath

    Formulare: keine

    Persönliches Erscheinen: nein

    Online-Verfahren: keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkrath

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Erkrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkrath

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkrath

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de