Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Vor Einreichung des Bauantrages können Sie zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragen. Es werden unterschieden:
- der planungsrechtliche Vorbescheid,
- der Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen und
- der umfassende Vorbescheid.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614
E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach den konkreten Fragen, die mit der Bauvoranfrage gestellt werden, erforderlich sind auf jeden Fall
- ein Lageplan und
- eine Beschreibung der geplanten Maßnahme.
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023