Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Auf Antrag soll durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungs-voraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht.
Relevant sind etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.
Ergeht der Vorbescheid, entfaltet er Bindungswirkung für
die spätere Vollgenehmigung. Dies gilt jedoch nur, wenn
bei der späteren Genehmigung keine Änderungen an den
im Vorbescheid entschiedenen Teilen vorgenommen werden.
Wie die Teilgenehmigung erfordert der Vorbescheid,
dass die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage nach
vorläufiger Beurteilung bejaht werden kann. Ein Vorbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf die spätere Erteilung einer Genehmigung. Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Durchführung von Arbeiten, die der Errichtung der Anlage dienen, wie z. B. Vorbereitung des Baufeldes.
Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt; die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de
erforderliche Unterlagen
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Aussagekräftige Unterlagen zu den Bereichen, über die im Vorbescheid entschieden werden soll, z. B. Betriebsbeschreibung, Bauzeichnungen, Statik, Gutachten
Voraussetzungen
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Der Vorbescheid setzt einen Antrag sowie Antragsunterlagen voraus, welche es ermöglichen, die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen zu können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023
Stichwörter
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