Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Auf Antrag soll durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungs-voraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht.
    Relevant sind etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder der immissionsschutzrechtlichen 
    Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.
    Ergeht der Vorbescheid, entfaltet er Bindungswirkung für 
    die spätere Vollgenehmigung. Dies gilt jedoch nur, wenn 
    bei der späteren Genehmigung keine Änderungen an den 
    im Vorbescheid entschiedenen Teilen vorgenommen werden. 
    Wie die Teilgenehmigung erfordert der Vorbescheid, 
    dass die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage nach 
    vorläufiger Beurteilung bejaht werden kann. Ein Vorbescheid begründet keinen Rechtsanspruch auf die spätere Erteilung einer Genehmigung. Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Durchführung von Arbeiten, die der Errichtung der Anlage dienen, wie z. B. Vorbereitung des Baufeldes. 
    Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt; die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59588

    Fax: +49 201 88-59559

    E-Mail: uib@umweltamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0

    E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Aussagekräftige Unterlagen zu den Bereichen, über die im Vorbescheid entschieden werden soll, z. B. Betriebsbeschreibung, Bauzeichnungen, Statik, Gutachten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Der Vorbescheid setzt einen Antrag sowie Antragsunterlagen voraus, welche es ermöglichen,  die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen zu können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de