Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die jungen Hunde müssen nach der 12. Lebenswoche bei der zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden.
Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Außerdem bekommen Sie eine Steuermarke, die Ihr Hund am Halsband tragen muss.
Befreiung von und Ermäßigung der Hundesteuer
Befreit von der Hundesteuer sind:
- Blindenhunde
- Diensthunde von Forstbeamten
Die Hundesteuer wird ermäßigt bei Rettungshunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bei Wachhunden eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung geben. Auch Personen, mit nur wenig Einkommen können von der Hundesteuer entlastet werden.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später einmal auffallen, so kann die Behörde Ihnen einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Strafen im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.
Hunde-Knigge
Bitte schauen Sie zur Aushändigung der Hundemarke persönlich bei uns vorbei! Wir geben Ihnen dann auch kostenlos unseren Hunde-Knigge mit.
Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Regeln - das erleichtert das Miteinander in Coesfeld und wir müssen nicht zu Bußgeldern und anderen Strafen greifen.
Vielen Dank!
Formulare
Für die Hundesteuer stehen auf folgender Seite Online-Formulare bereit:
Was benötige ich für die Anmeldung?
Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund:
- Geburtsjahr
- Rasse
- Geschlecht
- Größe
- Gewicht
- Fellfarbe
- Anschaffungszeitpunkt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt ein Nachweis über eine bestehende Chipnummer beim Ordnungsamt zu erbringen sein könnte.
Was kostet es und wie kann ich es bezahlen?
Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund.
Hundesteuer-Sätze
- 1. Hund: 72 Euro
- 2. Hund: 90 Euro je Hund
- 3. Hund: 106 Euro je Hund.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Ortsrecht
- Hundessteuersatzung der Stadt Coesfeld (Die Satzung finden Sie in der Ortsrechtsammlung der Stadt Coesfeld: Zur Ortsrechtsammlung)
Allgemein
- Gemeindeordnung NRW
- Kommunalabgabengesetz NRW
- Landeshundeverordnung NRW
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld