Hundehaltung Anmeldung

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?

    Hundesteuer muss zahlen, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben wird.

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Anderes gilt für Welpen der eigenen Hündin: Die jungen Hunde müssen nach der 12. Lebenswoche bei der zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden.

    Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Außerdem bekommen Sie eine Steuermarke, die Ihr Hund am Halsband tragen muss.

    Befreiung von und Ermäßigung der Hundesteuer

    Befreit von der Hundesteuer sind:

    • Blindenhunde
    • Diensthunde von Forstbeamten

    Die Hundesteuer wird ermäßigt bei Rettungshunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bei Wachhunden eine Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung geben. Auch Personen, mit nur wenig Einkommen können von der Hundesteuer entlastet werden. 

    Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

    Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später einmal auffallen, so kann die Behörde Ihnen einen rückwirkenden Steuerbescheid erstellen. Auch Strafen im Rahmen der Hundesteuersatzung, des Kommunalabgabengesetzes und des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind möglich.

    Hunde-Knigge

    Bitte schauen Sie zur Aushändigung der Hundemarke persönlich bei uns vorbei! Wir geben Ihnen dann auch kostenlos unseren Hunde-Knigge mit.

    Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Regeln - das erleichtert das Miteinander in Coesfeld und wir müssen nicht zu Bußgeldern und anderen Strafen greifen.

    Vielen Dank!

    Formulare

    Für die Hundesteuer stehen auf folgender Seite Online-Formulare bereit:

    Was benötige ich für die Anmeldung?

    Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Angaben über den Hund:

    • Geburtsjahr
    • Rasse
    • Geschlecht
    • Größe
    • Gewicht
    • Fellfarbe
    • Anschaffungszeitpunkt.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass neben der Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt ein Nachweis über eine bestehende Chipnummer beim Ordnungsamt zu erbringen sein könnte.

    Was kostet es und wie kann ich es bezahlen?

    Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund.

    Hundesteuer-Sätze
    • 1. Hund: 72 Euro
    • 2. Hund: 90 Euro je Hund
    • 3. Hund: 106 Euro je Hund.
    Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
    Ortsrecht
    • Hundessteuersatzung der Stadt Coesfeld (Die Satzung finden Sie in der Ortsrechtsammlung der Stadt Coesfeld: Zur Ortsrechtsammlung)
    Allgemein
    • Gemeindeordnung NRW
    • Kommunalabgabengesetz NRW
    • Landeshundeverordnung NRW

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtkasse und Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtkasse und Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

     

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de