Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Schöppingen

    Allgemeine Informationen

    Die Haltung von Hunden ist in NRW durch das Landeshundegesetz geregelt. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft.

    Das Gesetz klassifiziert alle Hunde nach ihrer Größe und auch nach ihrer Rasse.
    Es gelten die nachstehenden Klassen. Im Text bedeutet Widerrist den höchsten Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird.

    Kleine Hunde
    Hunde unter 40 cm Widerrist und unter 20 kg Gewicht, die nicht nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind.

    Große Hunde
    Hunde über 40 cm Widerrist oder über 20 kg Gewicht, die nicht nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind und die nicht einer erlaubnispflichtigen Rasse angehören.

    Gefährliche Hunde
    Als gefährlich gelten folgende Hunderassen:
    -Pittbull Terrier
    -American Staffordshire Terrier
    -Staffordshire Bullterrier
    -Bullterrier

    sowie deren Kreuzungen untereinander; und Kreuzungen mit anderen Hunden.

    In diese Klasse gehören auch Hunde, die unabhängig von ihrer Rasse im Einzelfall nach einer Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt als gefährlich eingestuft werden, weil sie zum Beispiel
    -auf Aggression gezüchtet wurden,
    -einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben,
    -unkontrolliert andere Tiere gehetzt haben.

    Hunde bestimmter Rassen
    Für Hunde der nachstehend aufgeführten Rassen wurden wie für gefährliche Hunde infolge der Rassenmerkmale nochmals besondere Regeln aufgestellt.

    Es handelt sich um die Rassen:
    -Alano
    -American Bulldog
    -Bullmastiff
    -Mastiff
    -Mastino Espanol
    -Mastino Napoletano
    -Fila Brasileiro
    -Dogo Argentino
    -Rottweiler
    -Tosa Inu

    sowie deren Kreuzungen untereinander; und Kreuzungen mit anderen Hunden bei denen der Phänotyp einer der oben genannten Rassen deutlich hervortritt.

    Der Hund mit der Bezeichnung "Old English Bulldog" ist eine Kreuzung in diesem Sinne.

    In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren und Beiträge, Abfallentsorgung

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern, Gebühren und Beiträge, Abfallentsorgung

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

     

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Schöppingen

    ein Hund 55,20 €zwei Hunde 61,20 € je Hunddrei oder mehrere Hunde 73,20 € je Hundein gefährlicher Hund 441,60 €zwei oder mehr gefährliche Hunde 552,00 € je Hund

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schöppingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de