Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Dormagen ist hundesteuerpflichtig.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden. Bei einer nachweislichen Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde.
Die Steuer beträgt ab 01.05.2023 jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen in einem gemeinsamen Haushalt
- nur ein Hund gehalten wird 106,00 Euro;
- zwei Hunde gehalten werden 123,00 Euro je Hund;
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 136,00 Euro je Hund.
Wer Hunde privat oder gewerblich züchtet, muss die Zucht anmelden und eine Zwingersteuer entrichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dormagen
- Anschrift des neuen Halters bei Abgabe
- Tierärztliche Bescheinigung (bei Tod)
- Nachweis über die Abgabe des Hundes (z.B. Kaufvertrag mit insbes. Vor- und Nachname, Anschrift des/der neuen Halters/Halterin, Züchters/Züchterin, Tierheimes oder vermittelnden Tierschutzorganisation)
- Hundesteuermarke (bei Verlust bitte den entsprechenden Vermerk auf der Abmeldung)
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Dormagen