Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77520
E-Mail: wasser@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Fristen
Hinweise für Lippe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
Hinweise für Lippe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Lippe