Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

    Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

    Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

    Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Gescher wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de