elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Hinweise für Ense

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.

    Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:

    Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.

    Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.

    Hier können Sie sehen, welche Personalausweise bereits eingetroffen sind und zur Abholung bereit liegen.

     

    Online-Terminvereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (Wenn Ausweis nicht vorhanden) Vorlage des bisherigen Ausweises, bzw. Reisepasses.

    Für Antragsteller unter 12 Jahren gilt:

    Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.

    Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese ist unter Formulare zu finden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    Ca. vier Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit 37,00 € Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit 22,80 € Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 € Zuschlag Neusetzung der Geheimnummer 6,00 € Nachträgl. Einschalten der eID Funktion 6,00 €      -     bei Erreichen des 16. Lebensjahres kostenlos Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ense

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de