elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Hinweise für Ennepetal

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, wird seit dem 01.11.2020 auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU) ausgestellt. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, die dafür benötigte Hard- und Software sowie die Online-Funktionalitäten sind vergleichbar mit denen des deutschen Personalausweises. Das Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Anforderungen und Möglichkeiten im Personalausweisportal für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung bzw. zum Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Wichtig- die Ausgabe der eID-Karte EU kann nur persönlich an den/die Antragsteller/-in erfolgen - die Ausgabe an eine bevollmächtigte Person oder an einen Ehepartner kann aus Identitätsfeststellungsgründen nicht erfolgen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    Das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

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    eID-Karte-Gesetz - eIDKG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal

    ca. 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    Kosten: 37,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de