elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen, die ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden können. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.

     

    Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.

     

    Die Aktivierung und Entsperrung der Online-Funktionen sowie die Änderung der PIN sind nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt möglich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung). Der Personalausweis muss dazu im Original vorgelegt werden und der*die Ausweisinhaber*in muss persönlich anwesend sein, die Bevollmächtigung einer dritten Person ist für diese Dienstleistungen nicht möglich.

     

    Die zwischenzeitlich eingeführte Möglichkeit einer Zurücksetzung der PIN mittels Brief wurde durch die Bundesbehörden wieder abgeschafft.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Pass- und Einwohnermeldeangelegenheiten, Abfallangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de