elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen, die ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden können. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.
Die Aktivierung und Entsperrung der Online-Funktionen sowie die Änderung der PIN sind nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt möglich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung). Der Personalausweis muss dazu im Original vorgelegt werden und der*die Ausweisinhaber*in muss persönlich anwesend sein, die Bevollmächtigung einer dritten Person ist für diese Dienstleistungen nicht möglich.
Die zwischenzeitlich eingeführte Möglichkeit einer Zurücksetzung der PIN mittels Brief wurde durch die Bundesbehörden wieder abgeschafft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Pass- und Einwohnermeldeangelegenheiten, Abfallangelegenheiten, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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