Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Beschreibung
Hinweise für Soest
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis:
- Besitz der Blauen Karte EU für 33 beziehungsweise 21 Monate: Sie sind seit 33 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU. Wichtig hierbei ist nicht nur der Besitz der Aufenthaltserlaubnis, sondern auch, dass Ihre Beschäftigung über den kompletten Zeitraum den Anforderungen der Blauen Karte EU (Gehaltsgrenze) entspricht. Falls Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen, genügt es, wenn Sie die Blaue Karte EU seit 21 Monaten besitzen.
- Altersvorsorge: Sie haben mindestens 33 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Falls Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen, genügen 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer Familie ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sicherstellen. Das heißt, Sie beziehen keine öffentlichen Leistungen wie zum Beispiel Leistungen vom Jobcenter.
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme am Test "Leben in Deutschland" oder am Einbürgerungstest nachweisen.
- Ausreichender Wohnraum: Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über ausreichend Wohnraum. Dies ist in der Regel der Fall, wenn jedem Familienangehörigen ab sechs Jahren 12 qm Wohnfläche (ohne Küche, Bad, WC) zur Verfügung steht. Für Kinder unter sechs Jahren ist eine Wohnfläche von 10 qm ausreichend.
- Keine Straftaten: Sie dürfen nicht in Deutschland straffällig werden. Hierbei können schon Geldstrafen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
- Krankenversicherung: Sie und Ihre Familienangehörigen müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Dies ist der Fall, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder über eine gleichwertige private Krankenversicherung verfügen.
- Einfache Deutschkenntnisse: Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllen, kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis, also ein unbefristeter Aufenthaltstitel, ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als Fachkraft beantragen möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Mietvertrag (und aktuelle Mietbescheinigung, sofern vorhanden)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- B1-Zertifikat bzw. A1-Zertifikat
- Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Antrags.
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel).
- Sie haben im Rahmen der erteilten Blauen Karte EU eine Ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt und ein Gehalt bezogen, das dem jeweils geltenden jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht (dieses beträgt im Jahr 2022 beispielsweise 56.400,00 Euro; für sogenannte Mangelberufe liegt die Grenze im Jahr 2022 bei 43.992,00 Euro).
- Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
- Wenn Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, müssen Sie im Besitz der erforderlichen Berufszulassung sein (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
- Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
- Sie waren für die Dauer von 21 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Wenn Sie nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
- Sie waren für die Dauer von 33 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
- Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung.
Bitte beachten Sie: Vom BAMF angebotene Orientierungskurse vermitteln diese Kenntnisse. - Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Niederlassungserlaubnis durch die Bundesdruckerei (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte). Dafür werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie grundsätzlich persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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- bis zu 12 Wochen
Kosten
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- 113 Euro
- 56,50 Euro bei Ablehnung des Antrags
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.
Sind die Voraussetzungen für die Verlängerung der Blauen Karte EU erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis auch zusätzlich zur Blauen Karte EU erteilt werden. Der gleichzeitige Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einer Blauen Karte EU ist möglich.
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Achten Sie darauf, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 15.08.2024