Vormundschaft

    Vormundschaft

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Amtpflegschaft
    Für ein minderjähriges Kind kann eine bestellte Pflegschaft eingerichtet werden. Dies geschieht durch einen Antrag an das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).

    Sie ist dann erforderlich, wenn die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) aus verschiedenen Gründen, z.B. durch Interessenkollision, das Kind nicht vertreten können. Beispiele dafür sind:

    • Ehelichkeitsanfechtungen
    • Erbangelegenheiten
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Vermögensangelegenheiten

    Das Gericht bestellt zur Wahrnehmung der Aufgaben eine Pflegeperson. Diese vertritt dann die Interessen des Kindes in dem vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenbereich. Vorrangig sind Privatpersonen zu bestellen, wenn geeignete zur Verfügung stehen. Es kann auch das Jugendamt als Amtspfleger bestellt werden.

    Amtsvormundschaft

    Das Jugendamt wird Vormund eines Kindes, wenn

    • ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann,
    • die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird oder
    • das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Am Stadtpark 1

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-484

    Fax: 0 23 04 / 104-746

    E-Mail: jugendamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    •  Broschüre "Dein Vormund vertritt Dich"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de