Vormundschaft

    Vormundschaften/Pflegschaften

    Hinweise für Ahaus

    Das Familiengericht bestellt einen Vormund/Pfleger, wenn Eltern oder Elternteile aus unterschiedlichsten Gründen nicht dazu in der Lage sind, die Verantwortung und Versorgung der eigenen Kinder zu gewährleisten.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Das Familiengericht bestellt einen Vormund/Pfleger, wenn Eltern oder Elternteile aus unterschiedlichsten Gründen nicht dazu in der Lage sind, die Verantwortung und Versorgung der eigenen Kinder zu gewährleisten. Wenn die sorgeberechtigten Eltern verstorben sind oder wenn die Eltern selber noch minderjährig sind wird ebenso ein Vormund/Pfleger bestellt. Ein Pflegschaft umfasst nur Teile der elterlichen Sorge

    • Der Vormund/Pfleger hat als gesetzlicher Vertreter des Kindes die Interessen seines Mündels zu vertreten und die Eltern können sich darüber informieren lassen

    • Der Vormund/Pfleger hält regelmäßig Kontakt zu seinem Mündel und steht im Austausch mit seinen Eltern

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de