Vormundschaft
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Projekt "Do it!"
Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe unter den Flüchtlingen dar. Die Ursachen für ihre Flucht sind vielfältig und meist eine Kombination mehrerer Faktoren: bewaffnete Konflikte, ethnische, religiöse oder geschlechtsspezifische Verfolgung, Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen, große Not und Armut.
Zur dauerhaften Verbesserung der Strukturen bei der Aufnahme und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unterstützt das Kreisjugendamt deshalb im Wege einer Beteiligung am Projekt "Do it!" die Bestellung ehrenamtlicher Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die zuständigen Amtsgerichte. Dabei erfolgt sowohl die Gewinnung und Qualifizierung als auch die anschließende dauerhafte Begleitung ehrenamtlicher Vormünder durch das Kreisjugendamt.
Die Qualifizierung zielt auf die Themenschwerpunkte des Rollenverständnisses und der Aufgaben als Vormund, der Zusammenarbeit in der Jugendhilfe, dem Training interkultureller Kompetenzen, dem Umgang mit Trauma und Flucht und dem Kompetenzerwerb im Asyl- und Ausländerrecht ab. Darüber hinaus erhält jeder ehrenamtliche Vormund ein auf die Region abgestimmtes Handbuch für die praktische Arbeit. Die Begleitung und Beratung wird kontinuierlich in gemeinsamen regelmäßigen und vom Fachdienst moderierten Treffen sowie je nach Bedarf durch individuelle Fallberatungen oder Supervisionen sichergestellt.
Das Kreisjugendamt bereitet Sie auf Ihre Aufgabe als Vormund vor und begleitet Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Tätigkeit durch:
- Einführungsschulung "Starthilfe für Vormünder"
- Informationsveranstaltungen zu Schwerpunkthemen
- Einzelfallberatung
- Gesprächskreise mit anderen ehrenamtlichen Vormündern zum Erfahrungsaustausch
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
- Jugendamt des Oberbergischen Kreises, Gummersbach
- Jugendämter der Städte Gummersbach, Wiehl und Wipperfürth
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen ehrenamtlich tätige, engagierte Vormünder, die sie begleiten, unterstützen und achten auf:
- Schulbildung und berufliche Ausbildung
- Rechtliche Vertretung
- Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation
- Angemessene Unterbringung
- Medizinische Versorgung.
Was wir von Ihnen erwarten:
- Bereitschaft, einen Teil Ihrer Freizeit für die Belange Ihres Mündels zu verwenden
- Sich mit der Situation von jungen Flüchtlingen vertraut zu machen
- Teilnahme an einer Einführungsschulung
- Sich mit Verwaltungen und Behörden auseinander zu setzen
- Sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe zu holen
Was wir nicht erwarten:
- Aufnahme des Kindes in Ihren Haushalt
- Finanzielle Aufwendungen
- Genaue Kenntnisse über das Herkunftsland
- Rechtliche Vorkenntnisse
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Information finden Sie auch auf der Internetseite DO IT ! - Ehrenamtliche Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (siehe rechts).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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