Vormundschaft

    Vormundschaft

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Bei minderjährigen Müttern tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer eine Amtsvormundschaft ein. Bis zur Volljährigkeit der Mutter übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft für das Kind. Der Amtsvormund hat die volle rechtliche Stellung als gesetzliche Vertretung und vertritt die Interessen des Kindes. Der Amtspfleger beziehungsweise die Amtspflegerin besitzt die gesetzliche Vertretung entsprechend der vom Amtsgericht zugewiesenen Aufgaben (beispielsweise Aufenthaltsbestimmung oder Gesundheitsfürsorge). Die Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft wird beendet, sobald das Kind volljährig wird. Eine Beendigung kann auch durch einen Beschluss des Familiengerichts erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 293

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    • Geburtsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzungen

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    Eine gesetzliche Amtsvormundschaft erfordert die Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Die Bearbeitung einzelner Fälle erfolgt kurzfristig unter Einbeziehung der Beteiligten und ist abhängig von der weiteren Bearbeitung des Amtsgerichts.

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de