Verträge

    Verträge, städtebauliche

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    "Städtebaulich" ist ein Vertrag, der sich auf Regelungen des Städtebaurechts bezieht. Er wird entweder isoliert oder - in der Regel - im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen abgeschlossen.

    Städtebauliche Verträge beziehen sich etwa auf die Ausarbeitung von städtebaulichen Planungen, die Förderung und Sicherung von Zielen der Bauleitplanung oder die Kosten von kommunalen Folgekosten.

    Es gibt verschiedene Vertragstypen (s. § 1 BauGB).

    Ansprechpartner

    FD 60 / Bauen, Planen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 4

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-504

    Fax: 05481 33-7504

    E-Mail: a.bruening@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    • Baugesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de