Elektroschrott
Hinweise für Kierspe
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Kleine Elektrogeräte können Sie jederzeit in den Container an der Schranke am Bauhof hinter dem Rathaus werfen.
Große Elektrogeräte (ab der Größe eines Monitors) werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt.
Die Abholung erfolgt alle zwei Wochen an festgelegten Terminen.
Sie können die Abholung von Elektrogeräten:
online
per Telefon über die Nummern 02359/661-172 oder 02359/661-173
oder mit Hilfe einer Sperrmüllkarte anmelden. Sperrmüllkarten erhalten Sie im Rathaus der Stadt Kierspe oder bei Ihrem Geldinstitut.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Kierspe
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Verfahrensablauf
Hinweise für Kierspe
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Kierspe
Die Anmeldung muss mindestens 2 Werktage vorher erfolgen.
Bei Anmeldung per Karte muss diese bis spätestens donnerstags vor dem Abholtermin im Rathaus eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
individuell
Kosten
Hinweise für Kierspe
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Infomationen zum Elektoschrott finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Kierspe