Elektrogeräte und Metallschrott (Entsorgung)
Hinweise für Büren
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Beschreibung
Hinweise für Büren
Alle Besitzer von Altgeräten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen diese Altgeräte einer vom Haus- und Sperrmüll getrennten Erfassung zuführen. Um daran zu erinnern, werden Neugeräte dauerhaft mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Die Pflicht zur getrennten Entsorgung gilt aber auch für nicht gekennzeichnete Altgeräte.
Die Stadt Büren entsorgt nur Altgeräte, die aus privaten Haushaltungen sind oder aus Bereichen wie Gewerbebetrieben, Büros, Schulen, Behörden und Gaststätten, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar ist.
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Ansprechpartner
Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02951 970 0
E-Mail: buergerbuero@bueren.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Büren
Formulare
Hinweise für Büren
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Kostenlose Abgabe von Elektro-Kleingeräten am städtischen Bauhof
Der städtische Bauhof hat donnerstags zur kostenlosen Abgabe von Elektro-Kleingeräten und Leuchtstoffröhren sowie Energiesparlampen geöffnet.
Die Abgabetermine an Feiertagen entfallen. Annahme jeweils Donnerstag von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr.
Kostenlose Abholung von Kühlgeräten und Elektrogroßgeräten durch die Lobbe Entsorgung GmbH
Die kostenlose Abholung von Kühlgeräten (z.B. Kühlschränke, Kühltruhen) und Elektrogroßgeräten ist durch die Lobbe Entsorgung GmbH möglich.
Elektrokleingeräte werden nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten abgeholt.
Die Abholkarten liegen bei den Banken und Sparkassen aus, sowie im Bürgerbüro der Stadt Büren. Die Abholung der Elektro-/Elektronikgeräte erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung. Anmeldungen werden von der Lobbe Entsorgung GmbH unter der Telefon-Nr.: 02961/9612-67 oder per E-Mail an: smk.leg@lobbe.de angenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020