Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Hinweise für Erkrath

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Hinweise für Erkrath

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umweltschutz · Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schimmelbuschstraße 11 - 13

    40699 Erkrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 2407-6106

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Umweltschutz · Klimaschutz

    Adresse

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    Schimmelbuschstraße 11 - 13

    40699 Erkrath

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    Telefon Festnetz: 0211 2407-6106

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkrath

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Erkrath

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkrath

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkrath

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkrath

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Hinweise für Erkrath

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkrath

    individuell

    Kosten

    Hinweise für Erkrath

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de