Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System)
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 53 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen